Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter, der Verpackungsberatung Hage GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Etwaige mündlich getroffene Abreden sind unwirksam.

(2) Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der Auftragserteilung nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen. 

2) Vertragsschluss und -abwicklung

(1) Der Auftraggeber kann aus dem Angebot des Auftragnehmers Leistungen auswählen und in einem Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot hinsichtlich der im Warenkorb enthaltenen Leistungen ab. Hierauf erhält er vom Auftragnehmer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail. Diese dokumentiert lediglich den Eingang des Angebots beim Auftragnehmer und stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn des Versands zustande.

(2) Der Auftragnehmer behält sich eine Prüfung und Ablehnung des Angebots des Auftraggebers vor..

(3) Angebote mit Lieferadressen außerhalb Deutschlands und Österreichs werden nicht angenommen.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn er seinerseits ein zur Auftragsdurchführung benötigtes Material nicht oder nicht rechtzeitig erhält. Gegenüber einem Verbraucher gilt dies nur bei einem entsprechenden Einkaufsvertrag und die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers nach Maßgabe der Nr. 10 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Vorprodukts informieren und im Falle des Rücktritts dem Auftraggeber die erhaltene Zahlung unverzüglich erstatten.

3) Vertragsgegenstand

(1) Der Vertragsgegenstand wird durch das Angebot des Auftragnehmers umfassend und abschließend beschrieben. Über das Angebot hinausgehende Eigenschaften oder Merkmale gelten nur als vereinbart, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Durch Erklärungen im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag bzw. geschlossenen Vertrag übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn es sich um eine schriftliche Erklärung handelt und das Wort Garantie verwendet wird.

(2) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von diesem eingeschalteten Dritten, insbesondere Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht durch den Auftragnehmer, es sei denn es handelt sich um offensichtlich nicht verwendungsfähige oder nicht lesbare Daten.

(3) Der Auftraggeber bestätigt durch das Hochladen von Dateien, dass er das Recht hat, die Inhalte und Materialien dieser Datei zu verbreiten und zu vervielfältigen. Er garantiert, dass die Inhalte und Materialien dieser Datei nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

(4) Der Auftraggeber hat bei der Datenübertragung jeweils die dem neuesten technischen Stand entsprechenden Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. 

4) Preise, Zahlungsmodalitäten

(1) Die im Angebot des Auftragnehmers angegebenen Preise sind Bruttopreise einschließlich der auf den Vertragsgegenstand entfallenden Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Die Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 3 Monate nach Eingang des Angebots beim Auftragnehmer. Die Preise verstehen sich außerhalb Deutschlands zuzüglich der Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten.

(2) Die Zahlung der Vergütung wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung des Auftragnehmers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Fall des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Die Zahlung erfolgt im Wege des „elektronischen Lastschriftverfahrens" über einen vom Auftragnehmer benannten „Payment-Provider". Dem Auftraggeber wird hierbei auch die Zahlung per Abbuchung von einer Kreditkarte des Auftraggebers ermöglicht, soweit dies über den Provider aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit dem jeweiligen Kreditunternehmen möglich ist.

(4) Durch eine erfolgte Rückbuchung gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Im Falle von Zahlungsverzug darf der Auftragnehmer die Forderung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die durch eine Rückbuchung entstandenen Kosten trägt der Auftraggeber, es sei denn der Auftraggeber war zur Veranlassung der Rückbuchung berechtigt.

5) Lieferung

(1) Bei in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Terminen handelt es sich um voraussichtliche Fertigstellungstermine, die unverbindlich sind und den Zeitpunkt bezeichnen, zu dem die Übergabe des Endproduktes an die zur Versendung bestimmte Person (Versender) erfolgt. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer zwei Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.

(2) Verzögerungen der Lieferungen, die nach Übergabe an den Versender erfolgen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund von verspäteter Lieferung durch die zur Versendung bestellte Person. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Auftragnehmer die Lieferung durch eigene Mitarbeiter durchführen lässt. In diesem Fall findet die Haftungsregelung gemäß Nr. 10 Anwendung.

(3) Hat der Auftragnehmer einen bestimmten Fertigstellungstermin (ab Werk) ausdrücklich als verbindlich zugesagt, so kann der Auftraggeber wegen der Nichteinhaltung dieses Termins erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt dem Auftragnehmer schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht hat oder wenn es sich um einen Fixtermin handelt.

(4) Im kaufmännischen Verkehr steht dem Auftragnehmer an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. 

6) Widerrufsrecht

Ist der Auftraggeber Verbraucher, steht ihm nach § 312g Abs. 1 BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht ist jedoch u.a. nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind 

7) Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit des gelieferten Produkts sowie etwaiger zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse (z.B. Proof) in jedem Fall zu prüfen. Mit der Freigabeerklärung geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Offensichtliche Mängel des Liefergegenstands sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich zu beanstanden. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Prüfung nicht zu erkennen sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend gemacht werden. Ist der Auftraggeber Unternehmer, handelt es sich jedoch für den Auftraggeber nicht um ein Handelsgeschäft, so hat er offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu beanstanden. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Prüfung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend gemacht werden. Handelt es sich für den Auftraggeber dagegen um ein Handelsgeschäft, so finden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches Anwendung.

(2) Der Auftragnehmer produziert auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten und übernimmt folglich keinerlei Gewährleistung für solche Mängel, die aufgrund von falscher Übermittlung dieser Daten entstanden sind oder die auf deren Beschaffenheit beruhen, es sei denn die Daten wurden vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages verändert, die mangelnde Eignung der Daten war offensichtlich oder der Übermittlungsfehler vom Auftragnehmer zu vertreten.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Gewährleistung für Druckdaten, die im RGB-Farbraum erstellt sind und/oder CMYK-Farbprofile enthalten und/oder eine zu geringe und/oder zu hohe Auflösung aufweisen und/oder fehlende, defekte oder nicht eingebettete Schriften verwenden und/oder Sonderfarben außerhalb der Prozessfarben (Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz) enthalten.

(4) Weichen die Daten in Ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Erstellung von den „Anweisungen zur Datenerstellung“ ab, die der Auftragnehmer für das jeweilige Produkt im Internet unter www.albfactory24.de/haeufige-fragen zur Verfügung stellt oder die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesehen werden können, so wird ebenso keine Haftung übernommen.

(5) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

(6) Herabsetzungen des Kaufpreises, Rückgängigmachung des Vertrages oder Schadenersatz statt der Leistung sind erst nach Fehlschlagen eines Versuches der Nacherfüllung möglich. Dies gilt nicht bei einer endgültigen Erfüllungsverweigerung des Auftragnehmers oder wenn dem Auftraggeber ein Abwarten der Nacherfüllung nicht zuzumuten ist. 

8) Eigentumsvorbehalt, Abtretungsverbot, Aufrechnung

(1) Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum des Auftragnehmers. Ist der Auftraggeber Unternehmer, bleibt das Produkt im Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche..

(2) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus diesem Geschäftsverhältnis sind nicht abtretbar. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Geschäftsverhältnis nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9) Copyright

(1) An jeglicher im Rahmen des Auftrages erbrachter kreativer Leistung wie insbesondere Bild- und Textmarken, Layouts oder graphischen Entwürfen behält der Auftragnehmer alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung.

(2) Eine Übertragung des Copyrights auf den Auftraggeber oder einen Dritten ist nur durch schriftliche Vereinbarung gegen ein gesondertes Entgelt möglich. In diesem Fall geht das Eigentum erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgeltes über. 

10) Haftungsausschlüsse

(1) In den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen haftet dieser nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet er nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, wegen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.

(2) Die Regelungen des Absatzes (1) gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden

(4) Dem Auftragnehmer obliegt keinerlei Prüfpflicht für den Inhalt des Druckerzeugnisses. Er übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Inhalt resultieren oder für Schäden durch die Verletzung von Rechten, insbesondere Urheberrechten Dritter infolge der Veröffentlichung des Druckerzeugnisses. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. 

11) Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.

(2) Die nach Abs. 1 geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. 

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. 
b) Die Verjährungsfristen gelten zudem nicht, soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann. 
c) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(4) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

(5) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt..

(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

12) Speicherung, Weitergabe und Löschung von Daten

(1) Die Datensicherung obliegt alleine dem Auftraggeber, die Verpackungsberatung Hage GmbH & Co. KG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien der Daten anzufertigen.

(2) Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei der Verpackungsberatung Hage GmbH & Co. KG in elektronischer Form gespeichert. Die Verpackungsberatung Hage GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Abzüge daraus anzufertigen.

(3) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die für dich Abrechnung und Sonstige Durchführungen des Vertragsverhältnisses benötigte Daten im Sinne der gültigen Datenschutzgesetze erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die zur Erfüllung des Vertrags erforderlichen Daten werden von der Verpackungsberatung Hage GmbH & Co. KG nur weitergegeben, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Dazu gehört auch der Austausch von Daten gemäß Ziffer 13.

13) Bonitätsprüfung

(1) Soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Prüfung der Bonität bei Wirtschaftsauskunfteien Auskünfte über personenbezogene Daten des Auftraggebers einzuholen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer außerdem dazu berechtigt, Auskünfte über den Auftraggeber bei der Schufa einzuholen sowie diese Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten des Auftraggebers zu übermitteln, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

(2) Die auf diesen Wegen ermittelten Daten werden ausschließlich zu genanntem Zweck verwendet. Der Auftraggeber kann bei einer Wirtschaftsauskunftei sowie bei der Schufa (SCHUFA Holding AG, Postfach 10 25 66, 44725 Bochum) jederzeit Auskunft über die Ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. 

14) Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos, Druckplatten oder Stanzformen die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde. 

15) Gerichtsstandvereinbarung, Salvatorische Klausel

(1) Verbraucher: Der Gerichtstand für alle sich aus dem Auftragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Sonnenbühl, wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Unternehmer: Der Gerichtsstand für Kaufleute i. S. des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Sonnenbühl. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

16) Anwendbares Recht

Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 

 

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